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Der Kampf ums Wasser

Privatisierung und Widerstand in Nicaragua

Nicaragua gehört zu den Ländern mit der schlechtesten Wasserversorgung in Lateinamerika. Obwohl etwa ein Zehntel der Landesfläche mit Wasser bedeckt ist, hat fast jedeR dritte NicaraguanerIn keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Insbesondere in ländlichen Gebieten ist die Situation oft prekär. Auf nationaler Ebene sind 70 Prozent der Bevölkerung nicht an das Trinkwassernetz angeschlossen, eine Situation, die wir in San Rafael mit unseren Trinkwasserprojekten entscheidend verbessern konnten. Wo Brunnen fehlen oder versiegt sind, müssen die Menschen auf Oberflächenwasser aus Flussläufen und Seen zurückgreifen, das oftmals verschmutzt ist und eimerweise über weite Distanzen herangeschafft wird. Krankheiten und eine erhöhte Kindersterblichkeit sind die Folge.

 

Wasserversorgung hat Verfassungsrang
Aus diesem Grund hatten die Sandinisten 1987 dem Recht auf Wasserversorgung Verfassungsrang eingeräumt. Der immer noch gültige Artikel 105 legt fest, dass der Staat die Wasserversorgung fördern muss und die Infrastruktur zur Erbringung von Grunddienstleistungen Staatseigentum ist und nicht veräußert werden darf. Dennoch hat sich die Situation seitdem nicht entscheidend verbessert. Die aktuelle Regierung des liberalen Präsidenten Enrique Bolaños setzt vielmehr auf Privatisierung der Wasserversorgung statt auf den Ausbau der öffentlichen Versorgung.


Diese Politik entspricht auf ganzer Linie den Forderungen der Internationalen Finanzinstitutionen seit deren Anfang der 90er Jahre vollzogenem Paradigmenwechsel in der Wasserpolitik. Während die Weltbank bis in die 80er Jahre vorrangig den Aus- und Aufbau öffentlicher Versorgungssysteme im Wassersektor unterstützte, fördert sie nun gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) in erster Linie die Privatisierung und Kommerzialisierung der Trinkwasserversorgung. Seit 1997 gehören auch für Nicaragua entsprechende Schritte wie zum Beispiel die stufenweise Anhebung der Wasserpreise und Teilprivatisierungen zu den Standardauflagen der Kredite der multilateralen Geber. Weiterer Druck kommt insbesondere von der Europäischen Union, die von Nicaragua die Einbeziehung der Wasserversorgung in die Liberalisierungsmechanismen im Rahmen des Dienstleistungsabkommens (GATS) der Welthandelsorganisation (WTO) fordern.

 

Gefahren der Privatisierung
Erste Erfahrungen mit der Wasserprivatisierung gibt es in Nicaragua auf regionaler Ebene. In den Städten Matagalpa und Jinotega im Norden des Landes wurden die zuvor mit Geldern der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau sanierten Trinkwassernetze an private Firmen zur Bewirtschaftung vergeben. Während die Unternehmen die kommerzielle Vermarktung übernahmen, behielten Vertreter des staatlichen Wasserversorgers ENACAL und der Stadtverwaltungen ein Mitspracherecht. Dennoch stiegen die Preise in beiden Städten in Folge schneller als im Rest des Landes. Darüber hinaus befürchteten Basisorganisationen, dass dies nur der erste Schritt zur vollständigen Privatisierung ist.


Die möglichen Folgen sind der Bevölkerung nicht nur aus anderen lateinamerikanischen Ländern bekannt: Im Zuge der Privatisierung des nicaraguanischen Energieversorgers ENEL erhöhten sich die Preise um mehr als das dreifache, die erhofften Investitionen in das Verteilungsnetz in unterversorgten ländlichen Regionen blieben dagegen aus. Anders als der Verkauf von ENEL an ein transnationales Unternehmen haben die Privatisierungsversuche im Wassersektor in Nicaragua jedoch zu massiven Widerständen der Bevölkerung geführt.


Beim oft als "vital liquido", als Lebenselixier bezeichneten Wasser ist es leichter vermittelbar, wie wichtig eine gesicherte Versorgung für alle ist. Auch ist die Überzeugung, dass Wasser ein öffentliches Gut ist, in Nicaragua weit verbreitet. So verzeichneten die Gegner der Wasserprivatisierung auch einen ersten wichtigen Erfolg im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung zweier staatlicher Kraftwerke. Im Jahr 2001 bot die Regierung Bolaños die Wasserkraftwerke HIDROGESA samt dem dazugehörigen Stausee von Apanás in einer internationalen Ausschreibung zum Verkauf an.


Die Kraftwerke waren gerade für 14 Millionen US-Dollar mit Entwicklungshilfezuschüssen modernisiert worden, arbeiten profitabel und haben einen geschätzten Wert von 200 Millionen US-Dollar. Die betroffene Bevölkerung erfuhr erst Mitte 2002 davon, als das US-Energieunternehmen Coastal Power den Zuschlag zum Schnäppchenpreis von 41 Millionen US-Dollar bereits erhalten hatte - fünfjähriges Zahlungsziel und alleinige Wasserrechte inklusive.


In Folge formierte sich breiter Widerstand gegen die Privatisierung. 30.000 Menschen, die den See zum Fischfang, zur Bewässerung ihrer Felder und als Transportweg nutzen, fürchteten um den freien Zugang zum Wasser. Auch rechtlich wies die Ausschreibung eine Reihe von Fehlern auf. Die Stadtverwaltung von Jinotega war zu keinem Zeitpunkt in das Verfahren einbezogen worden. Obwohl der Lago Apanás als Schutzgebiet ausgezeichnet ist, wurde keine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Und schließlich gehört der Stausee dem Staat gar nicht, da sich die Landtitel noch immer im Besitz der indigenen Gemeinde von Jinotega befinden.


Auf die Proteste hin erklärte der Petitionsausschuss der Nationalversammlung die bereits abgeschlossene Ausschreibung wegen verfassungsrechtlicher und ökologischer Bedenken für nichtig. Da die Privatisierung von HIDROGESA stark in den Bereich "Wasser" eingreife, fehle die gesetzliche Grundlage.


Noch im August 2002 verabschiedete das nicaraguanische Parlament mit dem Gesetz 440 einstimmig die Aussetzung der Privatisierung der Nutzungdes Lago Apanás als auch der Wasserversorgung einzelner Städte bis ein neues "Allgemeines Gesetzes zur Nutzung des Wassers" verabschiedet sei.


Die nicaraguanische Regierung wollte ein solches Wassergesetz binnen Jahresfrist verabschieden. Jedoch verhinderten bisher Kompetenzstreitigkeiten verschiedener Ministerien und die Spaltung der liberalen Regierungspartei PLC lange, dass ein mehrheitsfähiger Entwurf eingebracht werden konnte. Dies hat den PrivatisierungsgegnerInnen Zeit gegeben, einen eigenen Gesetzesvorschlag zu entwickeln, der die Kommerzialisierung des Wassersektors verhindern soll. Da dieser Entwurf des Verbraucherschutznetzwerks (Red Nacional por la Defensa de los Consumidores) durch rund 8.000 Unterschriften unterstützt wird, muss sich die Nationalversammlung nach geltendem Recht auch mit ihm befassen.

 

Die Tricks der Regierung
Während so die rechtliche Absicherung der Privatisierung durch ein Wassergesetz ins Stocken geraten ist, versucht die Regierung mit Unterstützung der Interamerikanischen Entwicklungsbank (BID) weiter Fakten zu schaffen. Im August vergangenen Jahres schrieb ENACAL das Trinkwasser- und Abwassermanagement der staatlichen Gesellschaft zur Vergabe an ein privates Unternehmen aus. Der so genannte Modernisierungskontrakt umfasst die gesamten operativen, kommerziellen und administrativen Prozesse einschließlich Kundenbetreuung und Personalmanagement und wird über einen Kredit der BID in Höhe von 13 Millionen US-Dollar finanziert. Aus Sicht von ENACAL handelt es sich dabei nicht um eine verfassungswidrige Privatisierung, sondern um den Versuch, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von ENACAL mit Hilfe eines Consulting-Unternehmens zu überwinden. Dagegen sieht das Verbraucherschutznetzwerk in der Übertragung zentraler Dienstleistungsaufgaben an eine private Firma einen klaren Schritt zur Vorbereitung der vollständigen Privatisierung. Da dadurch das mit dem Gesetz 440 beschlossene Moratorium verletzt wird, reichte das Netzwerk Verfassungsbeschwerde bei Gericht ein. Nachdem die Ausschreibung zunächst auf den 10. Januar 2005 verschoben wurde, gab am 18. Januar das Berufungsgericht dem Einspruch statt und verfügte einen vorläufigen Stop der Ausschreibung. Jedoch weigert sich die Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser (INAA) bisher, ENACAL offiziell auf das Urteil hinzuweisen. So führt ENACAL den Ausschreibungsprozess zunächst weiter, als wäre nicht geschehen, während das Verbraucherschutznetzwerk auf die nächste juristische Instanz, den Obersten Gerichtshof setzt.

 

Arndt Massenbach
Dieser Artikel wurde auch in den Lateinamerikanachrichten März 2005 veröffentlicht

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